Ein Plädoyer!

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Ein Plädoyer!

Im Folgenden möchte ich der Legalisierung des Inzests in Deutschland und der ersatzlosen Streichung des § 173 aus dem Strafgesetzbuch das Wort reden.

Warum?

Jedenfalls nicht, weil ich vielleicht das Inzestverbot für überholt halte.

Es kann gar nicht überholt sein, weil es, rational betrachtet, noch nie Berechtigung besaß. So einfach!

Also! Warum? Weil es keinen vernünftigen Grund für ein Verbot gibt!

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Im Folgenden möchte ich mich bemühen, das möglichst sachlich zu begründen.

Wo ich die sachliche Schiene verlasse, werden Sie, liebe Leser, es deutlich merken. (Ein kleines bißchen Polemik gehört schließlich dazu!)

Ich bitte um rege Beteiligung der Leser durch fleißiges Kommentieren!

Zuerst einmal:

Was ist in Deutschland überhaupt Inzest?

Nun, unser Gesetzgeber definiert ihn in drei Absätzen so:

Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 — 358)

12.

Abschnitt – Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (§§ 169 – 173)

§ 173

Beischlaf zwischen Verwandten

Absatz 1: Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Absatz 2: Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist.

Absatz 3: Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Was bedeutet das in verständlichem Deutsch?

Die Absätze 1 und 2 bedeuten, daß in gerader Linie Verwandte -also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kinder, Enkel, Urenkel- keinen vaginalen Geschlechtsverkehr (das bedeutet „Beischlaf“) miteinander haben dürfen, also Geschlechtsverkehr, der zu einer Befruchtung von Eizelle durch Samenzellen führen kann.

Ja! Auch nur KANN! Denn Beischlaf zwischen Oma und Enkel dürfte aus Altersgründen/biologischen Gründen wohl kaum zu Nachkommen führen, nicht wahr? Erloschen ist ein Verwandschaftsverhältnis, wenn eine der Personen von einem Dritten adoptiert wurde.

Absatz 3 bedeutet, daß Beischlaf zwischen Voll- und/oder Halbgeschwistern straffrei bleibt, solange beide nicht volljährig sind. Ist eines der Geschwister volljährig, oder schläft ein minderjähriges Kind mit einem Eltern- oder Groß- oder Urgroßelternteil, so wird nur der volljährige Partner bestraft.

Ebenso werden beide Geschwister bestraft, wenn sie beide volljährig sind.

Was ist denn kein Inzest?

Inzest ist in keinem Fall, also auch nicht zwischen volljährigen Partnern, wenn z. B. die Tante mit dem Neffen schläft, oder die Cousine mit dem Cousin. Inzest ist auch nicht, wenn Bruder und Schwester Analverkehr oder der Vater mit der Tochter Oralverkehr haben.

Soweit zur rechtlichen Situation.

Im Folgenden nenne ich den Beischlaf schlicht GV (Geschlechtsverkehr).

Aber warum ist GV für in gerader Linie verwandte (und ich beziehe mich erst einmal auf volljährige) Personen verboten?

Die Antwort ist einfach: Niemand weiß es wirklich!

Das Einzige, was es dazu gibt, sind Erklärungsmodelle.

Da sind zuerst die berühmten „religiösen“ Gründe, dann das sogenannte gesellschaftliche Tabu -Wieso? Wo kommt das her?- und die in neuerer Zeit als „genetisch“ bezeichneten und begründeten Argumente.

Ich lehne mich nur einfach mal weit aus dem Fenster und behaupte, daß das alles Quatsch ist!

Daß ich mich dabei aber nur im Erdgeschoß befinde, und daher das Hinauslehnen ungefährlich ist, mache ich nun deutlich:

Wer das Inzestverbot religiös begründet, dessen Argumentation steht auf tönernen Füßen, denn das Alte Testament zeigt im Buch Genesis dem nachdenklichen Leser der Schöpfungsgeschichte, daß Adam und Eva neben Kain und dem von diesem ermordeten Bruder Abel noch andere Kinder, Söhne und Töchter, hatten.

Alle nachfolgenden Menschen stammen also von dieser Familie ab.

Und wie ging das?

Logo! Nur mit Inzest! Oder fällt jemandem etwas anderes ein?

Wohl kaum, oder?

Selbst wenn man Lilith, die von den allermeisten und von allen großen christlichen Kirchen todgeschwiegene erste Frau Adams, einbezieht, die nachdem sie sich die Bevormundung durch Gott und Adam nicht gefallen lassen wollte und daher aus dem Paradies verbannt wurde, ist es wohl medizinisch ein Unding, daß sie sich von allen männlichen Nachkommen Adams unablässig hat schwängern lassen.

Und selbst wenn! Mit wem hatten diese Kinder Sex haben können ohne Inzest zu betreiben?

Die Jungs mit ein paar jungfräulichen Tanten. Und die Mädels? Die sollten wie ihre Tanten bis zur Geschlechtsreife ihrer Neffen keusch bleiben?

Das ist schlicht unwahrscheinlich!

Der Geschlechtstrieb der Menschen läßt das einfach nicht zu!

Da Lilith aber eine Person war, von der nach Kräften alle Aufzeichnungen und Erwähnungen getilgt worden sind -man findet sie nur in den sogenannten apokryphen Texten- bleibt nur, daß Adam und Eva und ihre Kinder sich munter untereinander vermehrt haben.

Inzest pur!

Ebenfalls im Buch Genesis findet sich die angeblich wahre Geschichte von Noah (Noach) und seiner Familie, die auf Gottes Geheiß die Arche bauten und so mit den geretten Tieren (Je ein Päärchen einer jeden Art) als einzige Menschen überlebten. Es waren dies Noah und seine Frau und deren Söhne mit ihren Frauen.

Durch die Sintflut wurden (angeblich) alle anderen Menschen (und alle anderen Tiere), die während der 10 Generationen seit Adam und Eva die Erde bevölkerten, getötet.

Gut! Mit den Frauen der Söhne Noahs (hatte er eigentlich keine Töchter?) gab es einen halbwegs (Nur 10 Generationen seit der Schöpfung!!!) außerfamiliären Genpool, aber niemand kann mir weis machen, es hätte sich dank dieser Konstellation in dewr Folgegenearation nicht mindestens mal was zwischen (Halb-) Bruder und (Halb-) Schwester ergeben…!

Ich wiederhole mich: Der Geschlechtstrieb der Menschen läßt das einfach nicht zu!

Tja, und dann noch als drittes Beispiel die Geschichte von Lot und seinen beiden Töchtern: Im 1.

Buch Mose 19, 30-33 heißt es nach der Zerstörung der Städte Sodom und Gomorrha, bei der alle anderen umkamen und sie nach ihrer Flucht in einer Höhle Schutz gesucht hatten: „Lot blieb in einer Höhle mit seinen beiden Töchtern. Da sprach die ältere zur jüngeren: ‚Unser Vater ist alt und kein Mann ist mehr im Lande, der zu uns eingehen könnte nach aller Welt Weise. So komm, lass uns unserem Vater Wein zu trinken geben und uns zu ihm legen, dass wir uns Nachkommen schaffen von unserem Vater.

‚ Da geben sie ihrem Vater Wein zu trinken in derselben Nacht. Und die erste ging hinein und legte sich zu ihrem Vater. „.

Mit diesen drei Beispielen will ich es bewenden lassen. Würde „die Kirche“ daran Anstoß nehmen, wären die Geschichten dann noch für jeden in der Bibel zu lesen? Eher nicht! Nicht wahr?

Alle späteren Verurteilungen des Inzests in der Bibel oder durch geistliche Denker oder die christlichen Gemeinschaften sind in meinen Augen daher Heuchleien, beweisen doch zumindest die beiden Beispiele aus der Genesis, daß Inzest als einerseits Naturbedürfnis -Zumindest in Zeiten der Krise; und was ist der Aufbau einer Population anderes als eine Krise, eine Frage des Überlebens der Spezies Mensch?- andererseits eine Erfindung/Eingebung zur Krisenbewältigung ist.

Und, bitte, was spricht dagegen, wenn Mann und Frau bewährte Mittel zur Krisenlösung auch in den Alltag übernehmen?

Es gibt viele Beispiele, wo krisenbedingte Maßnahmen/Erfindungen auch nach Überwindung der Krise weiter Anwendung fanden.

Ich nenne nur als Beispiel das zuerst militärisch genutzte Radar, das nach dem 2. Weltkrieg auch zum Nutzen und Frommen der zivilen Luftfahrt übernommen wurde. Oder der Getreidekaffee aus dieser Zeit, der als Ersatz für den nicht beschaffbaren Bohnenkaffee erfunden worden war – als Genußmittel!!- und auch von vielen heute noch gerne getrunken wird.

Was ist Sex anderes, als ein Genußmittel? Aber was nutzen alle hinkenden Beispiele? Na, nicht viel – ich weiß.

Aber: rechtlich gesehen, ist das allerbeste Beispiel dann auch die letztendliche ersatzlose Streichung des § 151 in der DDR im Jahr 1988 und des § 175 im Jahr 1994 in Gesamtdeutschland, die den Geschlechtsverkehr von Homosexuellen untereinander unter Strafe gestellt hatten.

In der Juristerei gibt es den Begriff der „keine Straftat ohne Geschädigten“ und so wie den homosexuellen Menschen dieser Begriff letztlich geholfen hat, sollte dieser Satz auch auf Inzestpaare Anwendung finden.

Keiner von beiden Partnern und auch kein Dritter wird geschädigt und der GV geschieht in gegenseitigem Einverständnis. Es fehlt der Geschädigte!

Nun — egal ob homosexueller GV oder heterosexueller, egal auch ob Inzest-GV; in jedem Fall gibt es genügend Gesetze zum Verbot von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität, die Schutzbedürftigen Schutz verleihen: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, „Unzucht“ mit Abhängigen (z. B. Arbeitnehmer/Arbeitgeber) bzw. Schutzbefohlenen (z. B. Pflegekinder/Pflegeeltern, adoptierte Kinder/Adoptionseltern, eigene Kinder/Eltern, Schüler/Lehrpersonen), Kindesmißbrauch, etc.

-um eine Auswahl zu nennen- sind zu Recht Straftaten, die bei zwingenden Beweisen zu Recht eine Bestrafung nach sich ziehen!

ABER! Jeder einvernehmliche GV zwischen Erwachsenen hat Privatsache und straffrei zu sein — egal ob verwandt oder nicht! Und ebenso sollte die Volljährigkeitsgrenze aufgehoben werden!

Wenn Bruder und Schwester in (geschlechtlicher) Liebe zu einander entbrannt sind und einer von beiden zuerst seinen 18. Geburtstag feiert muß, rechtlich gesehen, bislang die Beziehung auf sexueller Ebene, die noch einen Tag zuvor straffrei war, auf einen Schlag beendet werden.

Absurd!

Liebe, Leidenschaft, Lust, gegenseitige Attraktivität, gegenseitiges Verlangen, Sex — all das läßt sich nicht juristisch reglementieren! All das DARF nicht juristisch reglementiert werden! An der Schlafzimmertür hat der Staat Halt zu machen!

Lassen Sie mich nun zum gesellschaftlichen Tabu kommen:

Ehrlich gesagt, habe ich Null Ahnung, woher das kommt.

Ich sag mal so: In abgeschiedenen Gegenden gab es immer und gibt es auch heute noch Inzest und keiner der „Hinterwäldler“ irgendwo auf der Welt schert sich drum, oder macht sich gar „einen Kopp“ darüber.

Es gibt nur einen Grund -was ein Vorgriff auf Punkt drei, die genetischen Argumente, ist- und das ist die Tatsache, daß bei generationenlangem Inzest die Häufigkeit von genetischen Defekten bei den Nachkommen überdurchschnittlich (im Verhältnis zu Geschlechtspartnern aus verschiedenen Familien) ansteigt. Das kann von Geistesschwäche zu Körperbehinderungen oder sogar beidem reichen. Wenn sich also über Generationen fröhlich in der eigenen Familie vermehrt wurde, brauchte man irgendwann frisches Blut von Außerhalb. Das ist für mich der einzige Grund, warum sich das gesellschaftliche Tabu hätte entwickeln können.

Ansonsten halte ich das gesellschaftliche Tabu für künstlich erstellt. Und ich wette: zuerst von Männern!

Denn kein Mann wünscht sich ehrlich einen Fortplanzungskonkurrenten bei der eigenen Frau und dann auch ganz sicher nicht den eigenen Sohn!

Und weil die Frauen den Männern das heimzahlen wollten, haben sie dann entschieden, daß der Mann nur ja seine Finger und anderes ja von den Töchtern zu lassen hatte.

Und schließlich haben beide zusammen dann Nägel mit Köpfen gemacht und ihren Söhnen und Töchtern auch den Spaß miteinander verboten…

Zugegeben, das habe ich mir aus den Fingern gesogen — aber es muß ja schließlich irgendeinen Grund geben, oder nicht?

Nun zum letzten Punkt, den möglichen genetisch bedingten Einschränkungen bei der Nachkommenschaft:

Ja! Es ist wahr! Wie schon oben angesprochen kommt es bei generationenlangem Inzest zu genetischen (also: Erbgut bedingten) Defekten bei den Abkömmlingen.

Das liegt daran, daß sie bei der ständigen Duplizierung des ständig gleichen Genpools die Gene quasi „abnutzen“, oder auch „verschleißen“. Flapsig gesagt: Irgendwann funktioniert das Zeug nicht mehr richtig.

Das ist vergleichbar mit Photokopien: Man hat ein Orginal und macht eine Kopie; von dieser ersten Kopie macht man eine weitere, zweite Kopie; von dieser zweiten eine dritte u. s. w.

Irgendwann bemerkt man, daß die Qualität der Kopien von Duplizierung zu Duplizierung nachläßt bis schließlich die ganze Kopierei für die Katz ist und das Ergebnis unbrauchbar wird.

generationenlanger Inzest ist aber die absolute Ausnahme; aktuell, als auch historisch.

Faktum ist, daß Inzest in der ersten Generation kein höheres Degenerationsrisiko aufweist, als es Schäden bei Neugeborenen bei allen anderen Arten von sogenannten Risikoschwangerschaften geben mag — eher sogar geringer.

Als da wären: sehr junge Mütter, Spätgebärende (Frauen über 40), alte Väter, übermäßigen Alkohol- oder Rauschgiftkonsum, exzessiven Tabalkonsum und was es sonst noch an Risikofaktoren für Föten gibt.

Sogar bei „normalen“ Erbkrankheiten ist das Risiko kaum höher für den Nachwuchs, denn schließlich gibt es Tests auf erbliche Krankheiten! Und dann kann man sich im Zweifelsfall oder bei Gewißheit immernoch als letztes Mittel im Interesse des Ungeborenen für eine Abtreibung entscheiden, was aber bei den heute üblicherweise frei verfügbaren Verhütungsmitteln nur der letzte Notanker zu sein braucht.

Es kommt ja auch niemand auf die Idee, einer beispielsweise 43-jährigen Frau zu verbieten von einem genetisch fremden Mann ein Kind zu empfangen und auszutragen, nur um das Risiko eines kranken Kindes auszuschalten.

Das wäre ja Eugenik pur! Brrrr! Schauderhaft!

Es gab sowas ja schonmal per Gesetz in Deutschland; das nannte sich „Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses“ und (Das ist leider die berühmt-berüchtigte Nazi-Keule — aber ich kann ja nicht dafür, daß diese Idioten mir hier eine Steilvorlage geliefert haben. ) das Gesetz ist ja glücklicherweise nach dem Untergang des „Tausendjährigen Reiches“ wieder kassiert worden.

Aber es gibt ja schließlich Mittel und Wege, eine Schwangerschaft zu verhindern.

Für alle! Und es ist ja heutzutage nicht mehr Usus, GV nur zum Zwecke der Fortpflanzung zu betreiben.

Und wenn es nur um genetische „Gefahren“ geht, warum wird auch Frauen jenseits der Menopause, der Wechseljahre, der GV mit dem Bruder, dem Sohn oder dem Vater oder dem Enkel verwehrt? Oder auch warum wird Frauen und Männern, die sich haben sterilisieren lassen, der GV mit Verwandten der ersten Linie untersagt? Ich finde, das ist Hirnrissig!

Ach! Übrigens! Unser nationaler deutscher Sagenheld, der Niebelunge Siegfried, ist ein Inzestkind! Und zwar aus der Verbindung der Zwillingsgeschwister Siegmund und Sieglinde.

Pfui, ihr Deutschen -besonders ihr national gesinnten Deutschen(!)-, daß ihr eine solche Kreatur verehrt! Also ehrlich! Das ist ja abartig!

Also bitte! Wer will ernsthaft behaupten, daß Inzest eine Gefahr für die Gesellschaft oder für die Gesundheit darstellt? Und selbst religiös bedingt greifen keine Verbote, da der Inzest nachweislich zum Schöpfungsmythos gehört! Zumindest für „Christen“.

Andere Nationen sind da schon weiter als wir, die wir auch noch unser Staatsbürgergesetz nach Altvätersitte, nämlich dem „Jus sangue“, dem Recht des Blutes, regeln.

(Das jetzt aber zu erklären würde zu weit führen und gehört hier auch nicht her!)

Frankreichs Strafgesetzbuch, der „Code Penal“ kennt den Inzest bereits seit 1810 nicht mehr. Zwar wird gerade (2010/2011) in der französischen Nationalversammlung diskutiert, ihn wieder als Straftatsbestand einzuführen, aber nur zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hingegen ist in Frankreich sogar eine Inzestehe gestattet! Und nicht nur dort: Auch in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Israel, in Schweden (wo die Inzestehe aber auch einer vorherigen Beratung bedarf) und in einigen anderen lateinamerikanischen Staaten dürfen Bruder und Schwester, Oma und Enkel, Mutter und Sohn, Opa und Enkelin, Vater und Tochter heiraten! Ohne Ehe ist Inzest gestattet in Portugal, Finnland, auf Zypern, in der Türkei (!), Japan, Argentinien und Brasilien.

(Quelle [zum Teil]: Wikipedia)

In der Schweiz und Österreich ist ein Aufhebung des Verbotes in Planung.

Und auch für Deutschland besteht in nicht allzu ferner Zukunft Hoffnung auf Schleifung dieser (wohl) letzten Festung unsäglicher Einschränkung sexueller Selbstbestimmung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg wird darüber befinden müssen, ob § 173 StGB mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.

IST ER NICHT!

Euer Flinx1.

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